Elternbrief Nr. 9 im Schuljahr 2021/22

Liebe Eltern und liebe Pflegefamilien,

aufgrund der bundesweit entspannten pandemischen Lage und weniger
Infektionsfällen kehrt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
ab 01. März 2022 zur Präsenzpflicht zurück.

Folgende bereits bekannte Ausnahmen gelten weiterhin:
Schülerinnen und Schüler (SuS) können auf Antrag der Eltern und
ärztlicher Bescheinigung von der Präsenzpflicht befreit werden, wenn eine
Grunderkrankung vorliegt, die im Falle einer Infizierung mit dem
Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko führen kann.
Gleiches gilt für diejenigen SuS, die mit einer Person im selben Haushalt
leben, für die aufgrund einer Erkrankung ein besonderes gesundheitliches
Risiko bei einer Infektion besteht .

Bis auf Weiteres findet für die SuS das dreimalige Testen pro Woche
statt.
Bei einem positiven Fall in der Klasse wird an fünf aufeinanderfolgenden
Schultagen getestet.
Eine Quarantäne von Kontaktpersonen findet nicht mehr statt.

Es wird regelmäßig gelüftet und wenn möglich wird weiterhin eine
medizinische Maske getragen.

Ist jemand mit dem Corona-Virus infiziert, kann man sich mit einem
offiziellen Antigen-Test von einem Testzentrum nach 7 Tagen „freitesten“
oder nach 10 Tagen die Quarantäne beenden.


Mit freundlichen Grüßen
I. Lüdtke (Schulleiterin); 25.02.2022

Elternbrief Nr. 9 der Schulleitung im Schuljahr 2021/22