Liebe Eltern und liebe Pflegefamilien,
laut Senatsverwaltung ist ab dem 07.06.2022 bis auf Weiteres die
verpflichtende Testpflicht ausgesetzt.
Jedoch können an zwei Tagen in der Woche freiwillige Testungen
durchgeführt werden. Hierzu teilen Sie bitte der Klassenleitung Ihres
Kindes schriftlich mit, ob Sie Ihr Kind weiterhin zu Hause testen werden.
Dann werden die Tests wieder mitgegeben und wir bitten um die
Eigenerklärung.
Einige SuS haben sich bereits in der Schule getestet. Auch hier bitten wir
um eine schriftliche Information, ob dies weiterhin stattfinden soll.
Auf Wunsch kann ein zusätzlicher dritter Test für eine freiwillige Testung
zu Hause ausgehändigt werden. Hier benötigen wir ebenso eine
schriftliche Mitteilung.
Die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) ist für die Teilnahme
an Elternversammlungen, Elterngesprächen, Gremiensitzungen sowie bei
der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen aufgehoben.
Eine verkürzte Isolationspflicht gilt seit dem 06.05.2022:
Nach dem 5. Tag ist ein Freitesten mittels eines negativen offiziellen
Testergebnisses möglich, wenn man vorher 48 Std. symptomfrei war. Die
Isolationspflicht endet generell nach 10 Tagen.
Nun wünsche ich Ihnen mit Ihren Kindern erholsame und sonnige
Pfingsten.
Mit freundlichen Grüßen
I. Lüdtke (Schulleiterin); 03.06.2022
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