Liebe Eltern und liebe Pflegefamilien,
der Berliner Senat hat beschlossen, dass die 2. Basisschutzmaßnahmeverord-
nung, in der die Schutz- und Hygienemaßnahmen bezogen auf das Coronavirus
enthalten sind, mit Ablauf des 12. Februar 2023 außer Kraft tritt.
Das bedeutet, dass ab dem 13. Februar 2023 keine Isolationspflicht bei einer
Infektion mehr besteht und auch keine Testpflicht angeordnet werden kann.
Wie schon im letzten Elternbrief vom 06.02.2023 geschrieben, können sich
Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie das schulische Personal weiterhin freiwillig
testen.
Da wir an unserer Schule einen hohen Anteil von SuS haben, die zur
Risikogruppe gehören, appelliere ich an Ihre Fürsorge und Eigenverantwortung
und bitte, dass Sie Ihre Kinder bei Erkältungs- und Krankheitssymptomen und
auch bei einem positiven Testergebnis nicht in die Schule schicken.
Außerdem ist die Personalsituation häufig sehr angespannt, so dass die
Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten ist.
Nur so können wir gewährleisten, dass ein Schulbetrieb reibungslos aufrecht
erhalten bleibt.




Mit freundlichen Grüßen
I. Lüdtke (Schulleiterin); 13.02.22023

Elternbrief Nr. 5 der Schulleitung im Schuljahr 2022/23