Die Schulpflicht endet nach zehn Schulbesuchsjahren. Auf Antrag kann eine Verlängerung um weitere zwei Jahre erfolgen.

In den Berufsqualifizierenden Lehrgängen (BQL) gewinnt die Vorbereitung auf den späteren Arbeitsplatz zunehmend an Relevanz. Deshalb absolvieren unsere Schüler parallel zum Werkstattprinzip in der Schule in diesen Schuljahren auch Betriebspraktika in anerkannten Werkstätten für Behinderte. Diese werden in der Regel für die Dauer von 14 Tagen durchgeführt.

Eine Berufsberatung mit der Agentur für Arbeit im letzten Schuljahr der Schüler nutzt die in den Praktika gemachten Erfahrungen und kann Einsatzmöglichkeiten, die mit Negativergebnissen behaftet sind, im Vorfeld weitgehend ausschließen. Für Schüler mit schweren Mehrfachbehinderungen oder hochgradiger geistiger Behinderung besteht die Möglichkeit, ihr Praktikum in einer Fördergruppe der Werkstatt zu absolvieren. Als Schule verfolgen wir die Zielstellung, dass jeder Schüler mindestens zwei Betriebspraktika in unterschiedlichen Arbeitsbereichen absolviert, damit er möglichst viele Erfahrungen im beruflichen Bereich sammeln kann.

In enger Zusammenarbeit mit Elternhaus, Agentur für Arbeit (Bereich Rehabilitation), Schule und Werkstatt entscheiden sich die Jugendlichen oft für einen späteren Einsatz in einer ihnen bekannten Werkstatt und durchlaufen dort den Berufsbildungsbereich.

Erfahrungen belegen, dass der Weg bis zur Eingliederung in eine Werkstatt lang und mühevoll ist. Viele Schüler zeigen noch Schwächen in der Ausdauer, bei der Orientierung innerhalb der Räumlichkeiten, mit der Eigenverantwortlichkeit sowie mit dem Kontakt zu neuen Bezugspersonen. Deshalb wurde ein spezielles Werkstattkonzept für den BQL entwickelt, um den Schülern diese Schlüsselqualifikationen zu vermitteln.

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