Das Verhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Schule ist geprägt von gegenseitigem Respekt für die jeweiligen Aufgaben im Erziehungs- und Bildungsprozess. Dazu bedarf es einer guten Kommunikation, vertrauensvoller Zusammenarbeit und eines guten Informationsaustauschs.

Familie und Schule sind Partner und als solche gleichberechtigt. Ihre Partnerschaft basiert auf einer weitgehenden Interessenübereinstimmung, wobei die Ausgangspositionen durchaus unterschiedlich sind. Erziehungsberechtigte kennen ihre Kinder länger und aus anderen Lebenssituationen als die Pädagogen der Schule.

Das Kollegium der Schule und die Therapeuten verfügen über psychologische, medizinische und pädagogische Professionalität sowie Berufserfahrung. Ein partnerschaftliches Bündnis zwischen Elternhaus und Schule ist deshalb eine Voraussetzung für bestmögliche psychische und körperliche Entwicklung der Schüler.

Die Mitwirkung der Eltern am Schulleben erfolgt in vielfältiger Weise. Als erstes geschieht dies durch den Aufbau eines persönlichen Kontaktes zu den Lehrern und anderen pädagogischen und medizinischen Mitarbeitern. Das persönliche Gespräch bietet die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und mögliche Probleme zeitnah zu klären.

In Elternversammlungen erhalten Eltern Informationen über Therapien, Unterrichtsziele und den Entwicklungsstand der Schüler. Eltern können bei der Vorbereitung und Durchführung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Vorhaben, wie z.B. Schulfesten und Klassenfahrten Unterstützung geben.

Der Förderverein der Schule bietet darüber hinaus eine wirksame Plattform für engagierte Eltern.

Die Mitarbeit von Erziehungsberechtigten in den gewählten Schulgremien ist ein weiteres Wirkungsfeld. Als gewählte Mitglieder in der Gesamtelternvertretung, der Gesamt- und Schulkonferenz sowie im Bezirkselternausschuss nehmen sie Informations- und Beteiligungsrechte wahr.