Liebe Eltern und liebe Pflegefamilien,


aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen und der Tatsache, dass außer
der Testpflicht sämtliche Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen
entfallen, bleibt laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
(SenBJF) ab dem 1. April 2022 die Testpflicht dreimal wöchentlich bis auf
Weiteres bestehen.
Die Testpflicht gilt darüber hinaus auch für geimpfte und genesene
Personen. Das betrifft sowohl Schülerinnen und Schüler (SuS) als auch
Lehrkräfte, weitere Mitarbeiter*Innen des pädagogischen Personals und
sonstige an der Schule tätige Personen.
Für Eltern bzw. schulexterne Personen gilt bei schulischen Veranstal-
tungen wie z. B. Elterngespräche und Elternversammlungen eine
3 G Regel. Das heißt, dass schulexterne Personen geimpft, genesen oder
getestet sein müssen, um an diesen Zusammenkünften teilnehmen zu
können.
Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April weg. Allerdings wird seitens der
SenBJF weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
Da die Musterhygienpläne ab dem 1. April außer Kraft treten, bestehen bis
auf die Testpflicht, keine Auflagen für den Unterricht, für schulische
Veranstaltungen oder Elternabende.
Uns ist bewusst, dass die dann geltenenden Regelungen von einigen
Kolleginnen und Kollegen durchaus mit Sorge betrachtet werden. Daher
ist es wichtig Ihnen mitzuteilen, dass das Infektionsgeschehen an den
Schulen auch weiterhin engmaschig beobachtet und gemeinsam mit den
Gesundheitsämtern evaluiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
I. Lüdtke (Schulleiterin); 30.03.2022

Elternbrief Nr. 10 der Schulleitung im Schuljahr 2021/2022