Die Basisschutzmaßnahmen gemäß § 28a Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes treten zum 13.02.2023 außer Kraft.
freiwillige Testung:
Bitte teilen Sie dem Klassenteam bis zum 10.02.2023 schriftlich mit, ob ihr Kind an der freiwilligen Testung (zweimal pro Woche) teilnimmt. Sie erhalten anschließend wieder Tests für zu Hause. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Test pro Woche ausgehändigt werden. Diese dritte Testung erfolgt ebenfalls freiwillig und zu Hause.
Sollte sich Ihr Kind in der Schule freiwillig testen sollen, dann teilen Sie dies bitte auch schriftlich ihrem Klassenteam mit.
Es besteht keine Isolationspflicht bei einer Infektion. Eine Testpflicht kann nicht angeordnet werden.
Im Sinne der Fürsorge (Schutz der Schüler- und Lehrerschaft, die teilweise der Risikogruppe angehören) und Eigenverantwortung bitten wir, Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen und auch bei einem positiven Test nicht in die Schule zu schicken.
Vielen Dank für ihre Unterstützung.