Die Basisschutzmaßnahmen gemäß § 28a Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes treten zum 13.02.2023 außer Kraft.
Die Statistik „Covid 19 Tests und Testungen an der Schule“ wird zum 30.04.2023 eingestellt. Das heißt, dass freiwillige Testungen noch bis zum 28.04.2023 möglich sind.
Im Sinne der Fürsorge (Schutz der Schüler- und Lehrerschaft, die teilweise der Risikogruppe angehören) und Eigenverantwortung bitten wir, Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen nicht in die Schule zu schicken.
Vielen Dank für ihre Unterstützung.